Verdacht des illegalen Kraftfahrzeugrennens: Polizei beschlagnahmt Autos und Führerscheine - Velbert - 2010027
Heidestr. - 06.10.2020In der Nacht zu Dienstag (6. Oktober 2020) hat die Polizei zwei junge Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die mit ihren Audis mit deutlich überhöhtem Tempo durch Velbert gerast waren. Gegen die beiden Velberter leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen ein. Zudem beschlagnahmten die Polizeibeamten die Autos der beiden 22- und 23-Jährigen.
Das war passiert:
Gegen 1:15 Uhr waren zwei Polizeibeamten im Rahmen ihrer Streifenfahrt durch Velbert zwei Audis aufgefallen, die an der Kreuzung
Heidestraße / Am Hardenberger Hof / Hans-Böckler-Straße ihre Motoren aufheulen ließen. Die Polizeibeamten beobachteten weiterhin, wie die beiden Audis ab einem Baustoffzentrum an der Heidestraße in Richtung "Am Kostenberg" auf der mehrspurigen innerörtlichen Straße in kürzester Zeit stark beschleunigten.
Als die beiden Audis an der nächsten roten Ampel auf Höhe der "Am Kostenberg" anhielten, ließen sie erneut ihre Motoren aufheulen. Als die Ampel auf Grün sprang, führten die Fahrzeugführer einen so genannten "Kickdown"-Start durch, wodurch die Räder ihrer Autos durchdrehten. Anschließend fuhren sie erneut mit Vollgas los. Dabei überschritten sie die maximale Höchstgeschwindigkeit von erlaubten 50 Stundenkilometern deutlich.
Den Polizeibeamten gelang es nun, die beiden Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen und sie anzuhalten. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass es sich bei den beiden Audifahrern um zwei junge Velberter im Alter von 22 und 23 Jahren handelte.
Da sich der Verdacht ergab, dass sich die beiden untereinander bekannten jungen Männer ein illegales Kraftfahrzeugrennen geliefert hatten, beschlagnahmten die Polizeibeamten sowohl die Führerscheine, als auch die beiden Audis der Velberter. Die Autos wurden daraufhin abgeschleppt. Zudem stellten die Polizeibeamten auch die Smartphones der beiden Raser sicher. Gegen beide wurde ein Strafverfahren nach § 315d StGB eingeleitet. Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiterhin an.
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